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Durchlässigkeit der Hochschulen

Durchlässigkeit erleichtert Hochschulwechsel

Magister und Specialista, Maîtrise und Bakkalaureus, Universitario und Dottoressa magistrale – wer kennt sich da noch aus? Die neuen, europaweit einheitlichen Universitätsabschlüsse Bachelor und Master sollen Abhilfe schaffen und den Hochschulwechsel vereinfachen.

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Der Hochschulwechsel zwischen Deutschland und Hochschulen im europäischen Ausland soll durch die neuen Studienabschlüsse Bachelor und Master erleichtert werden. Gleiche Titel und gleiche Anforderung für ihren Erwerb in allen europäischen Universitäten, das ist das erklärte Ziel des Bologna-Prozesses. Mit einem Bachelor in der Tasche soll es künftig möglich sein, ein Masterstudium an jeder anderen europäischen Hochschule zu beginnen. Der Hochschulwechsel wird nur noch durch die Aufnahme der Universitäten selbst beschränkt: durch Aufnahmeprüfungen etwa oder durch einen Numerus Clausus. Und auch während des Studiums wird Hochschulwechsel zu den verschiedenen europäischen Hochschulen erleichtert: Das sogenannte „European Credit Transfer System“ (ECTS) soll die Anerkennung von Prüfungsleistungen und somit auch den Hochschulwechsel vereinfachen. Wer als Bachelor-Student ein Auslandssemester absolviert, kann sich nun seine Leistungen an einer anderen europäischen Hochschule relativ problemlos auf sein Studium in Deutschland anrechnen lassen.


Mehr Durchlässigkeit auch in Deutschland

Die neue Transparenz der Abschlussbezeichnungen soll auch innerhalb des deutschen Hochschulsystems für mehr Durchlässigkeit sorgen: Bislang waren Fachhochschulen und Universitäten kaum miteinander verknüpft, ein Hochschulwechsel von der einen in die andere Hochschulform, war schon aufgrund der unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen sehr schwer und kaum geregelt: Für ein FH-Studium reichte eine 12-jährige Schulbildung – die Fachhochschulreife – für das Studium an einer Universität musste man 13 Jahre in die Schule gehen und mit dem Abitur die allgemeine Hochschulreife erwerben. Absolventen einer Fachhochschule bekamen zwar den gleichen Titel – das Diplom – allerdings immer mit dem Zusatz „FH“, der in Klammern hinter dem Diplom auf den Zeugnissen stand. Zusätzliche Verwirrung stifteten die Abschlüsse der Berufsakademien: Auch sie verliehen ein Diplom, allerdings nicht als akademischen Grad, sondern als staatliche Abschlussbezeichnung mit dem Zusatz „BA“, also: Diplom (BA).

Auch der Hochschulwechsel zwischen Berufsakademie und Fachhochschule war nicht geregelt. Im Zuge des Bologna-Prozesses wurden Bachelorstudiengänge nicht nur an Universitäten und Fachhochschulen, sondern auch an Berufsakademien eingeführt, um den Hochschulwechsel insgesamt zu vereinfachen. Abschlüsse akkreditierter Bachelorstudiengänge an Berufsakademien sind hochschulrechtlich Bachelorabschlüssen von Fachhochschulen und Universitäten gleichgestellt. Das bedeutet: Absolventen von Berufsakademien sind berechtigt, an ihr Bachelorstudium ein Masterstudium an einer Hochschule anzuschließen. Die Berufsakademien selbst verleihen allerdings keine Master-Abschlüsse.

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