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Der Bildungskredit Teil 2

Wer kann den Bildungskredit erhalten?

Aussicht auf einen Bildungskredit für die Finanzierung des Studiums haben Studenten, die dieses gemäß des Paragraphen 19 des Hochschulrahmengesetzes (1999) absolvieren. Neben deutschen Staatsangehörigen können auch Bürger der Europäischen Union und Staatsangehörige von Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des Freizügig-keitsgesetzes der EU besitzen, den Bildungskredit beantragen. Darüber hinaus haben auch andere Ausländer, die eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt in Deutschland besitzen die Möglichkeit, durch den Bildungskredit gefördert zu werden. Unter bestimmten Bedingungen wird bei interessierten Ausländern auf diese Regelungen verzichtet und die Förderung unter einer Sonderregelung gewährt.

(Angehende) Studenten, die das 36. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, sollten bei Interesse das Bundesverwaltungsamt in Köln kontaktieren.

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