Zugang zu Laufbahnen des höheren Dienstes im öffentlichen Dienst Teil 2
Änderung ab Januar 2008
Seit der Regelung über den Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes im Januar 2008 ist ein zunehmendes Heranrücken an ein einheitliches deutsches Bildungssystem erkennbar. Durch die Akkreditierungen der Studiengänge wird gewährleistet, dass die Masterabschlüsse an Fachhochschulen die Voraussetzungen für die Ausübung des höheren Dienstes vermitteln. Dies muss deshalb nicht mehr gesondert überprüft werden.
Einheitliches europäisches Hochschulgesetz
Ein weiteres Problem, das gelöst werden will, betrifft Absolventen aus dem Ausland. Möchten sie in den öffentlichen Dienstleistungsbereich aufgenommen werden, werden sie mit der Schwierigkeit der Anerkennung ihres Masterabschlusses konfrontiert. Es existiert zwar seit 1997 das Lissaboner Abkommen, nach dem die UNESCO und der Europarat erste Vereinbarungen bezüglich eines einheitlichen europäischen Gesetztes für Hochschulen getroffen haben. Von diesem ist in Deutschland allerdings noch nichts zu spüren.