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Immatrikulation

Immatrikulation

Mit Immatrikulation oder Einschreibung an einer Hochschule ist der Verwaltungsvorgang gemeint, der den Student / die Studentin an einer Hochschule offiziell aufnimmt. Die Immatrikulation erfolgt meist beim hochschuleigenen Studierendensekretariat. Dem Studenten wird demnach eine Matrikelnummer zugeordnet und ist somit Teil der Hochschule. Bei nichtzulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Immatrikulation der erste Schritt der Bewerbung. Die Termine für die Immatrikulation nicht zulassungsbeschränkter Studiengänge werden von der Hochschule bekanntgegeben.

Einem zulassungsbeschränkten Studiengang geht ein Bewerbungsverfahren voraus, bei Bestätigung des Studienplatzes folgt nun die Immatrikulation. Die Termine zur Einschreibung werden den Bewerbern meist im Zulassungsbescheid mitgeteilt.  Die Hochschulen verlangen oft unterschiedliche Unterlagen und Nachweise, die entweder im Voraus an die Hochschule geschickt oder direkt zur Immatrikulation mitgebracht werden müssen. Verlangt werden kann ein gültiger Personalausweis, Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis oder Fachhochschulzeugnis), Krankenversicherungsnachweis, Zulassungsbescheid, Eignungstestfeststellung und ähnliches. Bei ausländischen Studenten kann ein Nachweis über ausreichende Deutsch oder Landesprachkenntnisse für die Immatrikulation zusätzlich erforderlich sein.