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Nachrückverfahren

Nachrückverfahren

Das Nachrückverfahren beschreibt die Möglichkeit der Zulassung zu einem Studiengang und Erhalt eines Studienplatzes durch frei gewordene Studienplätze. Durch das Nachrückverfahren können so auch Studierende eine Zulassung erhalten, die zunächst abgelehnt wurden. Denn zahlreiche Studien-Bewerber, die einen Platz in dem Studiengang erhalten haben, nehmen diesen nicht wahr. Dies hängt auch damit zusammen, dass sich viele Studienbewerber an mehreren Hochschulen gleichzeitig bewerben aber sich natürlich bei mehreren Zusagen für einen Studienplatz entscheiden müssen. Viele andere Gründe sind darüberhinaus möglich, warum Studienbewerber ihren Studienplatz nicht in Anspruch nehmen möchtenund so das Nachrückverfahren ermöglichen. Die Studienplätze derjenigen, die sich trotz Zusage zum Studienplatz nicht eingeschrieben haben, werden im Nachrückverfahren an die übrigen Bewerber verteilt. Wie genau dieses Nachrückverfahren abläuft, liegt an der jeweiligen Hochschule. In der Regel wird nach einer Warteliste vorgegangen, die die Studienbewerber häufig nach Wartesemestern, Abiturnote oder nach anderen Quoten positioniert. Da es oft so ist, dass viele Bewerber auf dem gleichen Stand sind, entscheidet letztlich meistens das Los beim Nachrückverfahren.

Es ist nicht gesagt, dass dann ein Nachrücker den angebotenen Studienplatz überhaupt noch möchte. Darum wird das Nachrückverfahren solange durchgeführt, bis alle zu besetzenden Studienplätze vergeben sind.