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NC - Numerus Clausus

NC - Numerus Clausus

Der NC (Numerus Clausus) wird häufig als Synonym für „Zulassungsbeschränkung“ verwendet. Hochschulen haben die Möglichkeit durch den NC nur Studenten ab einer bestimmten Abiturnote zuzulassen. Meistens wird der NC-Wert mit anderen Faktoren verrechnet, wie Anzahl der Wartesemester oder hochschuleigenen Verfahren. In der Regel nehmen die Bewerber einer Hochschule also an drei Zulassungsverfahren teil. Die ersten 20 Prozent der zur Verfügung stehenden Plätze werden über die Abiturdurchschnittsnote vergeben, weitere 20 Prozent der Zulassung erfolgt nach der Anzahl der Wartesemsester. Die restlichen 60 Prozent der Plätze können die Hochschulen nach eigenen Kriterien vergeben, wie zum Beispiel, nach Abiturnote, Berufspraxis, fachspezifischen Tests oder Auswahlgesprächen. Der Numerus Clausus ist also eine Kombination aus verschiedenen Faktoren.