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Auslandspraktikum Teil 2

Und ohne die Uni?

Wer bei der Uni nichts Passendes findet und auf eine gewisse Sicherheit nicht verzichten möchte, der kann sich an eine der zahlreichen Agenturen wenden, die Praktikumsplätze im Ausland vermitteln. Diese Agenturen verlangen in der Regel eine Vermittlungsgebühr, die man vorher bedenken und vergleichen sollte. Denn alleine bei diesen Gebühren wird es nicht bleiben: auch im Ausland muss gegessen und gewohnt werden, müssen Fahrkarten und Telefonkosten bezahlt werden, muss Geld für Visum und Krankenversicherung eingeplant werden.


Und ganz alleine?

Umso reizvoller erscheint da der Gedanke an ein bezahltes Auslandspraktikum. Die gibt es, doch entsprechend begehrt sind sie. Mit etwas Glück und frühzeitiger Planung, lässt sich vielleicht eins ergattern. Die Wahrscheinlichkeit ganz auf eigene Faust einen geeigneten Praktikumsplatz zu finden und zudem sämtliche notwendige Rahmenbedingungen zu schaffen und zu finanzieren, ist recht gering. Sollten also nicht bereits Kontakte im ausgeguckten Land bestehen, empfiehlt es sich sehr, professionelle Unterstützung – oder zumindest Beratung – in Anspruch zu nehmen.

Und ohne Geld?

Besonders professionell und noch dazu sehr kostengünstig wird das Auslandspraktikum, wenn man ein Stipendium erhält. Zahlreiche Organisationen, Vereine und Stiftungen bieten solche Auslandsstipendien an. Es lohnt auf jeden Fall, sich zu erkundigen, wie die jeweiligen Bedingungen für die Bewerbung auf ein Praktikumsstipendium aussehen. Auch hier sind die Plätze begrenzt und die Bewerberzahlen hoch. Aber häufig entscheiden ganz spezielle Kriterien (z.B.  soziales Engagement) über den Zugang und nicht immer bloß die Durchschnittsnote.

Alle die bei den Stipendien leer ausgehen und den Auslandsaufenthalt nicht aus der Portokasse zahlen, bleibt noch die finanzielle Unterstützung durch das Auslands-BAföG. Auch hier sollte sich informiert werden, was die aktuellen Bestimmungen besagen. Grundsätzlich ist ein Studierender auch im Auslandspraktikum förderungsberechtigt. Es gibt allerdings verschiedene Einschränkungen. So muss das Praktikum im direkten Zusammenhang zum Studium stehen, mindestens zwölf Wochen gehen und es muss vor dem Auslandspraktikum zwei Semester ordnungsmäßig studiert worden sein. Die Bewilligung des Auslands-BAföG kann bis zu einem Jahr (!) dauern (für Aufenthalte in den USA). Üblich ist eine Vorlaufzeit von einem halben Jahr, die die BAföG-Ämter benötigen. Es heißt also mal wieder: rechtzeitig mit der Organisation beginnen.

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