Jobben
Jobben – Wie finde ich einen Job?
Eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung ist das Jobben. Generell gilt, dass es vielseitige Studentenjobs in allen Varianten gibt. Neben dem Zeitaufwand des Studiums sollten Studenten die jobben, wenn sie BAföG empfangen, die Verdiensthöchstgrenze beachten.
Wer jobben möchte und auf der Suche nach einer Studententätigkeit ist, hat vielfältige Recherchemöglichkeiten. Einerseits können Jobsuchende den Anzeigenteil in Zeitungen, Zeitschriften und anderen Magazinen auf geeignete Angebote hin überprüfen. Andererseits gilt: wer gerne jobben möchte, sollte neben dem Printmedium auch die Internetrecherche mit einbeziehen. So bieten viele Universitäten auf ihren Homepages Links zu Jobseiten an. Darüber hinaus bestehen Portale mit „Schwarzen Brettern“, die freie Stellen zm Jobben offerieren. Hat man als Student aufgrund seines Studiengangs oder anderen Vorkenntnissen bestimmte Vorstellungen was das Jobben angeht, kann man auch direkt an ein Unternehmen herantreten oder in speziellen Magazinen und Zeitungen gezielt suchen (Managermagazin, Wirtschaftsteil von Zeitungen etc.).
Jobben und BAföG- geht das zusammen?
In einigen Fällen reicht das Geld trotz fleißigem Jobbens nicht aus. Wird obwohl eigene Einnahmen durch das Jobben erfolgen, wird zusätzlich Geld benötigt, gibt es die Möglichkeit BAföG zu beziehen. Ein wichtiger Aspekt, den Studierende die jobben beachten sollten ist, dass bei BAföG-Bezug eine Verdiensthöchstgrenze besteht. Diese beträgt für den Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten 4.800 Euro, somit ergibt sich pro Monat ein Limit von 400 Euro Brutto-Verdienst, das beim Jobben nicht überschritten werden darf. Diese Regelung schließt die Vergütung von Pflichtpraktika während des Studiums aus. Der Höchstbetrag der neben dem Einkommen durch das Jobben gezahlt wird, kann nach oben variieren, wenn der Auszubildende verheiratet ist und/oder Kinder hat. Dies ist auch der Fall, wenn Studiengebühren zu zahlen sind. Darüber hinaus werden Freibeträge bewilligt. Diese betragen etwa 255 Euro im Monat. Wer an privaten Einrichtungen Studiengebühren bezahlt, kann darüber hinaus auf Antrag einen bis zu 205 Euro erhöhten monatlichen Härtefreibetrag erhalten. Der "normale" Semesterbeitrag und die Verwaltungsgebühren an staatlichen Hochschulen sind gemäß dieser Regelung jedoch keine Studiengebühren. Wenn der Auszubildende Kinder hat, so erhöht sich der Freibetrag für jedes Kind, das bei dem Studenten lebt, um 470 Euro im Monat. Etwaige Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils werden vom Freibetrag abgezogen. Ist der Hochschüler verheiratet kommt ein weiterer Freibetrag in Höhe von 520 Euro hinzu. Hat der Ehepartner ein Einkommen, wird dieses vom Freibetrag abgezogen. In jedem Fall muss geprüft werden, ob durch das Jobben die Grenze um Zuschüsse zu erhalten nicht überschritten wurde.
