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Rückmeldung

Rückmeldung

Die Rückmeldung muss in jedem Semester erfolgen, wenn ein Studierender weiterhin immatrikuliert bleiben und studieren möchte. In der Regel erfolgt die Rückmeldung durch Zahlung der fälligen Semestergebühren und/oder der Studiengebühren. Dafür gelten bestimmte Fristen. Meisten muss im Laufe der Semesterferien für das kommende Semester die Rückmeldung erfolgen. Erfolgt keine ordnungsgemäße Rückmeldung, bedeutet dies für gewöhnlich Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung. Zuvor erfolgt aber meistens eine Zahlungsaufforderung und Erinnerung. Wird die Frist überschritten und den Studierenden eine Nachfrist zur Rückmeldung eingeräumt, wird häufig eine Verwaltungsgebühr für die verspätete Rückmeldung erhoben.

Auch wer beispielsweise ein Urlaubssemester aufnehmen möchte, muss eine Rückmeldung geben und die Urlaubssemester entsprechend beantragen. 

Wer sein Studium beenden möchte, verzichtet auf die Rückmeldung und bewirkt dadurch die Exmatrikulation. Wer sich bereits zurückgemeldet hat und kurz darauf seine Exmatrikulation beantragt, erhält meistens die geleisteten Beiträge erstattet.