Studieren mit Behinderung
Behindertengerechtes studieren
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten soll der Zugang zur Hochschule erleichtert werden. Hochschulen versuchen bereits viel, um die Chancengleichheit von behinderten Menschen gegenüber anderen Studierenden zu gewährleisten.
Laut Gesetz haben Menschen mit Behinderung einen gesetzlichen Anspruch an einer universitären Einrichtung zu studieren. Betroffene wissen jedoch, dass das Studieren mit Behinderung nicht immer leicht ist. Sie wählen eben nicht nur ihr Studienfach aus, sondern müssen noch eine Reihe weiterer Entscheidungskriterien berücksichtigen, die die Auswahl unter Umständen beschränken können.
Jede behindertengerechte Hochschule verfügt mittlerweil auch über konkrete Ansprechpersonen für Studenten mit Behinderung. Diese Einrichtungen verfügen auch über Informationen, welche der deutschen Hochschule sich besonders dafür auszeichnet ein Studieren mit Behinderung so angenehm wie möglich zu gestalten. Auch das Studentenwerk der Hochschule kann für Fragen zum behindertengerechten Studieren befragt werden.
Studienassistenz für Studenten mit Behinderung
Der §§ 49ff. im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) regelt weitestgehend das Studieren mit Behinderung. Benötigen Studenten mit Behinderung eine Assistenz zur Unterstützung ihres Studentenalltags, ist das jeweils zuständige Sozialamt die passende Anlaufstelle. Nach der "Eingliederungshilfeverordnung (EhVO)" haben Studenten mit Behinderung einen Anspruch auf "Hilfe zum Besuch einer Hochschule".